Rechtsprechung
EuGH, 28.11.2000 - C-88/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensvorschriften - Im Zusammenhang mit einer Fusion von Gesellschaften erhobene Gesellschaftsteuer
- Europäischer Gerichtshof
Roquette Frères
- EU-Kommission
Roquette Frères
Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung - Modalitäten - Anwendung des nationalen Rechts - Ausschlussfristen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Beachtung des Grundsatzes der Effektivität des ...
- EU-Kommission
Roquette Frères
- Wolters Kluwer
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge; Rechtsstreit zwischen der Roquette Frères SA (im Folgenden: Klägerin) und der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Eintragungssteuer auf die Einbringung von beweglichen Vermögensgegenständen; Rechtsbehelfe im ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Gesellschaftsteuer
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177
- datenbank.nwb.de
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter (europarechtswidriger) Abgaben - Zulässigkeit allgemeiner Verjährungsfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Gesellschaftsteuern
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 335/69, Richtlinie 69/335/EWG
Erstattung; Gemeinschaftsrecht; Kapitalansammlung; Körperschaftsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance Béthune - Voraussetzungen für die Erstattung einer unter Verletzung des Gemeinschaftsrechts (Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital) erhobenen Steuer - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
- EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 741
- NVwZ 2001, 424 (Ls.)
- EuZW 2001, 318
- BB 2001, 145
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (19)
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edis
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er die Mitgliedstaaten verpflichtet, die günstigste interne Verjährungsregelung auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben und Gebühren zu erstrecken, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind (Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-231/96, Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, und C-260/96, Spac, Slg. 1998, I-4997, Randnr. 20, sowie vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 20).Somit steht das Gemeinschaftsrecht Vorschriften eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigen Abgaben besondere, weniger günstige Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile Edis, Randnr. 37, und Spac, Randnr. 21, Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, In.Co.Ge.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 27, und Urteil Aprile, Randnr. 21).
Dies wäre nur dann anders, wenn diese Modalitäten nur für Klagen auf Erstattung solcher Steuern oder Abgaben gelten würden, die auf das Gemeinschaftsrecht gestützt werden (Urteile Edis, Randnr. 37, Spac, Randnr. 21, und Aprile, Randnr. 21).
Hierzu ist festzustellen, dass das Recht eines Mitgliedstaats, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts erhobenen Abgaben auf eine nationale Ausschlussfrist zu berufen, nicht dadurch berührt wird,dass der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsurteil über die Auslegung dieser Vorschrift erlassen hat, ohne die zeitlichen Wirkungen dieses Urteils zu begrenzen (Urteil Edis, Randnr. 26).
- EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er die Mitgliedstaaten verpflichtet, die günstigste interne Verjährungsregelung auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben und Gebühren zu erstrecken, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind (Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-231/96, Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, und C-260/96, Spac, Slg. 1998, I-4997, Randnr. 20, sowie vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 20).Somit steht das Gemeinschaftsrecht Vorschriften eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigen Abgaben besondere, weniger günstige Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile Edis, Randnr. 37, und Spac, Randnr. 21, Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, In.Co.Ge.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 27, und Urteil Aprile, Randnr. 21).
Dies wäre nur dann anders, wenn diese Modalitäten nur für Klagen auf Erstattung solcher Steuern oder Abgaben gelten würden, die auf das Gemeinschaftsrecht gestützt werden (Urteile Edis, Randnr. 37, Spac, Randnr. 21, und Aprile, Randnr. 21).
- EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
In seinem Urteil vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505) stellte der Gerichtshof fest, dass diese Steuer, die damals in Artikel 816-I-2° des Code général des impôts vorgesehen war, eine Gesellschaftsteuer im Sinne der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (…ABl. L 249, S. 25) darstellt.Der Einspruch der Klägerin wurde insofern für zulässig gehalten, als er vor Ablauf der in Artikel R.*196-1 Absatz 1 Buchstabe c des Livre des procédures fiscales vorgesehenen Einspruchsfrist eingelegt worden sei, da das zu seiner Begründung geltend gemachte "Ereignis" im Sinne dieser Vorschrift das Urteil Bautiaa und Société française maritime gewesen sei.
Die Klägerin trägt vor, dass der Gerichtshof im Urteil Bautiaa und Société française maritime die Anwendung einer Frist, wie sie in Artikel L. 190 Absatz 3 des Livre des procédures fiscales vorgesehen sei, auf Klagen, die auf Erstattung der gemäß Artikel 816-1 des Code général des impôts erhobenen Gesellschaftsteuer gerichtet seien, bereits missbilligt habe, da er in Randnummer 49 dieses Urteils entschieden habe, dass kein Anlass für eine Ausnahme von dem Grundsatz bestehe, dass ein Auslegungsurteil auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ausgelegten Vorschrift zurückwirken müsse, und es folglich abgelehnt habe, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschränken.
- EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass die im Schadensersatzrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten formellen Voraussetzungen nicht ungünstiger sein dürfen als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass sie es praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren, die Entschädigung zu erlangen (Grundsatz der Effektivität) (Urteil vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27).Was zunächst die Vereinbarkeit einer Frist, wie sie in Artikel L. 190 Absatz 3 des Livre des procédures fiscales vorgesehen ist, mit dem Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts angeht, so entspricht die Festsetzung angemessener Rechtsbehelfsfristen in Form von Ausschlussfristen grundsätzlich diesem Erfordernis, weil sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (u. a. Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, und Palmisani, Randnr. 28).
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Abgaben sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; dabei dürfen freilich diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen, und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.Was zunächst die Vereinbarkeit einer Frist, wie sie in Artikel L. 190 Absatz 3 des Livre des procédures fiscales vorgesehen ist, mit dem Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts angeht, so entspricht die Festsetzung angemessener Rechtsbehelfsfristen in Form von Ausschlussfristen grundsätzlich diesem Erfordernis, weil sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (u. a. Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, und Palmisani, Randnr. 28).
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Abgaben sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; dabei dürfen freilich diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen, und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.Was zunächst die Vereinbarkeit einer Frist, wie sie in Artikel L. 190 Absatz 3 des Livre des procédures fiscales vorgesehen ist, mit dem Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts angeht, so entspricht die Festsetzung angemessener Rechtsbehelfsfristen in Form von Ausschlussfristen grundsätzlich diesem Erfordernis, weil sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (u. a. Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, und Palmisani, Randnr. 28).
- EuGH, 17.07.1997 - C-334/95
Krüger
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen des durch Artikel 177 EG-Vertrag eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des Gerichtshofes, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben (Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-334/95, Krüger, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22).Dementsprechend hat der Gerichtshof die ihm vorgelegte Frage gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil Krüger, Randnr. 23).
- EuGH, 22.10.1998 - C-22/97
IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Somit steht das Gemeinschaftsrecht Vorschriften eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigen Abgaben besondere, weniger günstige Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile Edis, Randnr. 37, und Spac, Randnr. 21, Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, In.Co.Ge.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 27, und Urteil Aprile, Randnr. 21). - EuGH, 27.10.1993 - C-338/91
Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel, …
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Doch ergibt sich, wie im Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (siehe auch Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, und in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, sowie Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96, Ansaldo Energia u. a., Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20, Spac, Randnr. 29, und Fantask, Randnr. 51). - EuGH, 06.12.1994 - C-410/92
Johnson / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Doch ergibt sich, wie im Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (siehe auch Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, und in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, sowie Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96, Ansaldo Energia u. a., Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20, Spac, Randnr. 29, und Fantask, Randnr. 51). - EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Texaco
- EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
'IN.CO.GE. ''90'
- EuGH, 17.07.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum
- EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia
- EuGH, 15.09.1998 - C-260/96
Spac
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Deville / Administration des impôts
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
- EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
- EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Im Rahmen des Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, das mit Art. 234 EG geschaffen wurde, um dem nationalen Gericht eine sachgerechte Antwort zu geben, die es ihm ermöglicht, den bei ihm anhängigen Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Krüger, C-334/95, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22, vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 23), sind die Möglichkeiten zu prüfen, die den Mitgliedstaaten zur Bestimmung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen hinsichtlich der in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis g der Richtlinie 96/71 genannten Aspekte, einschließlich der Mindestlohnsätze, die die Unternehmen den Arbeitnehmern, die sie im Rahmen einer länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen entsenden, garantieren müssen, zu Gebote stehen. - BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
Grundsätzlich verstoßen Ausschlussfristen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz, weil sie - wenn sie angemessen sind - ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit sind (28. November 2000 - C-88/99 - Rn. 22, Slg. 2000, I-10465). - EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht dessen, dass es Aufgabe des Gerichtshofs ist, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (vgl. Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, und vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, Slg. 2010, I-2055, Randnr. 19), ist festzustellen, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die mit der ersten Frage ersucht wird, nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht.
- BFH, 23.11.2006 - V R 67/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
Das sei der Fall bei Verjährungsfristen von drei Jahren (Hinweis auf EuGH-Urteil vom 9. Februar 1999 Rs. C-343/96 --Dilexport--, Slg. 1999, I-579, HFR 1999, 500, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1999, 634) oder vier Jahren (Hinweis auf EuGH-Urteil vom 28. November 2000 Rs. C-88/99 --Roquette Fréres--, Slg. 2000, I-10465, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 741).48; Roquette Fréres in Slg. 2000, I-10465, NJW 2001, 741 RandNr.
- EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
Marks & Spencer
Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen des durch Artikel 234 EG eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des Gerichtshofes, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (siehe u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-334/95, Krüger, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22, und vom 28. November 2000 in der Rechtssache C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18).Dementsprechend hat der Gerichtshof die ihm vorgelegte Frage gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile Krüger, Randnr. 23, und Roquette Frères, Randnr. 18).
- EuGH, 23.03.2006 - C-210/04
FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste …
21 Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen des durch Artikel 234 EG eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten Aufgabe des Gerichtshofes, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben (Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-334/95, Krüger, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22, und vom 28. November 2000 in der Rechtssache C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18). - FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht begründeten Ansprüche und Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - vgl. EuGH-Urteile vom 29.6.1988 C-240/87, Denkavit Italiana, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 573; vom 1.12.1997 C-188/95, Fantask, HFR 1998, 234; vom 28.11.2000 C-88/99, Roquette Frères, HFR 2001, 304). - EuGH, 07.03.2024 - C-582/22
Die Länderbahn u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - …
Daher ist es - wie der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat - Sache jedes Mitgliedstaats, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie angemessene zeitliche Grenzen für Rechtsbehelfe festzulegen, mit denen Antragsteller, zu denen auch die Eisenbahnunternehmen gehören, bei der Regulierungsstelle gemäß Art. 56 Abs. 1 der Richtlinie 2012/34 beantragen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Infrastrukturbetreibers u. a. in Bezug auf die Entgeltregelung und die Höhe oder Struktur der Wegeentgelte zu überprüfen, sofern dabei die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität eingehalten werden (vgl. entsprechend Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, EU:C:2000:652, Rn. 20 und 21, …sowie vom 19. Dezember 2019, Cargill Deutschland, C-360/18, EU:C:2019:1124, Rn. 46). - FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Die verfahrensrechtlichen Regelungen, die auf im Gemeinschaftsrecht begründete Ansprüche angewandt werden, dürfen die Ausübung dieser Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (…EuGH, Urt. v. 10.07.1997 Rs. C-261/95 - EuGHE I 1997, 4025 "Palmisani"; EuGH, Urt. v. 28.11.2000 Rs. C-88/99 - EuZW 2001, 318 = RIW 2001, 145 "Roquette Freres SA";… EuGH, Urt. v. 03.09.2009 Rs. C-2/08 - IStR 2009, 727 m. Anm. Korf "Amministrazione dell'Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate ./. Fallimento Olimpiclub Srl"), Effektivitätsprinzip. - EuGH, 21.07.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a …
Unter diesen Umständen ist es im Rahmen des Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof nach Art. 267 AEUV Aufgabe des Gerichtshofs, diese Aufenthaltsvoraussetzung, obwohl sie in der dritten Frage nicht ausdrücklich erwähnt wird, zu prüfen, um dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Krüger, C-334/95, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22, vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, sowie vom 11. Juli 2002, Marks & Spencer, C-62/00, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 32). - EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
- FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach …
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
- FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und …
- EuGH, 03.03.2021 - C-434/19
Poste Italiane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 20.05.2003 - C-469/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO" …
- EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16
INEOS
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen …
- EuGH, 13.03.2008 - C-383/06
Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art. …
- FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09
Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-89/10
Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare Steuern - Rückforderung - Grundsätze …
- EuGH, 04.05.2006 - C-286/05
Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - …
- ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09
Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des …
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AON CONSEIL ET COURTAGE S.A. AND CHRISTIAN DE CLARENS S.A. v. FRANCE
Rechtsprechung
EuGH, 11.05.2000 - C-314/00 |
Verfahrensgang
- EuGH, 11.05.2000 - C-314/00
- EuGH - C-314/00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BB 2001, 145